Vorgärten als Qualitätsmerkmal
Friedenau wurde im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts als Landhaussiedlung mit „Wohnhäuser und dazu passenden Gärten“ für den so genannten Mittelstand geplant und gezielt um diesen geworben: „Beamten, Pensionierten, Lehrern, Künstlern, Literaten und all denen, deren Einkommen nicht so rasch und im gleichen Maße als die Wohnungsmiete steigt, kann ich das Unternehmen auf das angelegentlichste empfehlen“ warb David Born, der mit dem von ihm schon 1871 gegründeten „Landerwerbs- und Bauverein auf Aktien“ als Gründer Friedenaus zählt.
Ein wesentliches Element der Gestaltung des Gebietes waren ruhige Wohnstraßen beiderseits der Rheinstraße und der Kaiserallee (heute Bundesallee) mit Vorgärten.
Diese waren von Beginn an ein wichtiger Faktor für die Wohnqualität der Gemeinde.
Ihre Anlage war zunächst über grundbuchlich eingetragene Baubeschränkungen geregelt, später dann durch die auf die Vororte ausgedehnte Berliner Bauordnung.
Historische Gestaltung
Die Polizeiordnung für Berlin von 1855 hatte bestimmt, dass zwischen Bauflucht und Bürgersteigen nur Gartenanlagen mit einer Einfriedung mit Gitterwerk entstehen dürfen. Genauer wurde es dann in der Friedenauer Ortspolizeiverordnung von 1899, als schon viele der Landhäuser durch drei- und viergeschossige Mietshäuser ersetzt waren, geregelt.
Danach sollten die Vorgärten zum Bürgersteig durch eiserne Gitter von rund 1 m Höhe und einem massiven Sockel von 0,50 bis 0,75 m Höhe abgegrenzt werden. Die Wege zur Haustür sollten unter 3 m breit, die zu Läden oder Kellern nur 1,25 m breit sein. Eine gewerbliche Nutzung war nicht gestattet.
Aber schon bei der Planung, Entwicklung und Bebauung des Wagnerviertels mit hochwertigen Miethäusern um die Jahrhundertwende wurde die Tiefe der Vorgärten dort deutlich reduziert.
In der 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts gingen schließlich viele Vorgärten wegen Straßenverbreiterungen und wegen der Schaffung von mehr Parkraum verloren, so in der Bundesallee,der Saar- und Schmiljan- (Kirch-) Straße, der Wiesbadener und Schmargendorfer Straße, der Born- und der Roennebergstraße bis in die 70er Jahre die Handjerystraße.
Erst danach setzte ein Umdenken in der Öffentlichkeit und auch in der Kommunalpolitik ein und der Prozess wurde durch eine Erhaltungssatzung gestoppt.
Gestaltungsprinzipien
Bei der Anlage von Vorgärten hatten sich bald Gestaltungsprinzipien herausgebildet, die in einem Buch von Fritz Saftenberg „Der Vorgarten“ um 1910 zusammengefasst wurden, und die noch heute Gültigkeit haben.
So soll der Vorgarten ein vermittelndes Glied zwischen Haus und Straße sein, das heißt eine optische Transparenz bieten. Und er soll klar und geometrisch gegliedert sein und sich in seiner Gestaltung auf die Gliederung des Hauses beziehen.
Gestaltungselemente
Hauseingang
Der Eingangsweg sollte mit Mosaikpflaster, Mettlacher Fliesen oder Terrazzo befestigt, sonstige Wege mit Kies belegt sein. Letztere sollten das Gesamtbild des Vorgartens aber nicht zerschneiden. Für die Einfassung der Beete wurden weiß glasierte Klinker empfohlen.
Einfriedung
Die Vorgärten sind von niedrigen Sockelmauern eingefasst. Sie bestehen aus Klinkern, häufig glasiert oder auch geputztem Mauerwerk.
Zäune
Die meisten Vorgärten sind von schmiedeeisernen Gittern umfasst. Häufig sind es noch die Zäune aus der Entstehungszeit. Vereinzelt findet man auch noch filigrane Schuppengeflechtzäune („invisible fence“).
Besonders reizvoll ist, wenn der Stil der Einfriedung den Stil der Architektur aufnimmt:
Bepflanzung
Bei der Bepflanzung der Vorgärten spielten Schmuckbeete mit blühenden Pflanzen und niedrige Stauden eine wichtige Rolle. Kleinkronige Bäume, insbesondere der Rotdorn, setzen zusätzliche Akzente. Untergliedert wurden die Bereiche oft von niedrigen schmalen Buchsbaumhecken, die auch als Wegeinfassung dienten.
Baulichkeiten wie Lauben, Sitzplätze mit Gartenmöbeln und Pergolen sollten nur in größeren Vorgärten und auch dort nur zurückhaltend eingesetzt werden, ebenso Wasserbecken und Springbrunnen.













